Verschiedene Gesetze und Maßnahmen sollen vor allem Kinder und Jugendliche vor Mißbrauch schützen. Tragen Sie ihren Teil dazu bei und klären sie die jungen Menschen über die Folgen auf!
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Alkopops - Die süffigen Getränke (III)
Gerade die Suchtgefahr ist bei den Alkopops besonders hoch. Durch den süßen Geschmack gewöhnt sich der Körper schon in den jungen Jahren an bestimmte Alkoholmengen. Gefährdet sind vor allem die Kinder und Jugendlichen, die aus familiärer Sicht vorbelastet sind. Dabei spielen die soziale Umgebung und die Stressempfindlichkeit eine entscheidende Rolle.
Aber auch die Inhaltstoffe haben es in sich. Alkopops enthalten gefährliche Aufputschmittel, wie Taurin oder Koffein. Diese sind als Leistungsförderer bekannt und sind normalerweise in Energiedrinks zu finden. Zudem sind Alkopops eine ausgesprochene Kalorienbombe. Denn Zucker und Alkohol sind hohe Energielieferanten. Pro Flasche nimmt man etwa 200 kcal auf. Also wesentlich mehr als mit anderen Erfrischungsgetränken. Zusätzlich regt der Alkohol den Appetit an. Somit sind Alkopops ein potentieller "Dickmacher".
Die Rechtliche Seite
Es wird den Kindern und Jugendlichen viel zu einfach gemacht an Alkopops zu gelangen. Sei es durch die Eltern oder direkt aus dem Supermarkt. Erschreckend wie wenig Verkäufer sich an die Grundsätze des Jugendschutzgesetz halten! Wahrscheinlich ist ihnen der Profit wichtiger.
>> Jugenschutzgesetz
Generell besagt das Jugenschutzgesetz, dass kein Alkohol an unter 16 – jährige verkauft werden darf . Ist Branntwein, wie Wodka oder Rum, enthalten gilt diese Regelung sogar erst ab 18 Jahre. Nur in Bekleidung von Erwachsenen dürfen die Alkopops auch an unter 16 – Jährige abgegeben werden.
Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzgesetzes werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro geahndet werden!
Problem
Die Hersteller müssen zwar den Alkoholgehalt in Vol% angeben, aber sie sind nicht gezwungen eine Angabe zur Art des verwendeten Alkohols auf dem Flaschenetikett zu vermerken. So kann man lediglich über den Namen einen Rückschluss auf den darin enthaltenen Alkohol ziehen.
Maßnahmen um den Alkoholkonsum von Jugendlichen einzuschränken
Bisher gibt es drei Maßnahmen, welche zur Bekämpfung des starken Alkoholmissbrauchs durch Jugendliche durchgeführt werden:
- Die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholige Süßgetränke
- Aufklärungskampagne der BzgA
- Telefonberatung und Information
Nützliche Links
http://www.bist-du-staerker-als-alkohol.de/
http://de.wikipedia.org
http://www.bzga.de
http://www.suessesgift.de/
http://www.ginko-ev.de/Alcopops_2003.pdf
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