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LMKV (LebensmittelKennzeichnungsverordnung)
Auch in der LMKV ist das oberste Gebot den Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen
aber auch vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Daher werden hier
Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung von Lebensmitteln gemacht. So wird es
dem Verbraucher erleichtert, sich Informationen über ein bestimmtes Lebensmittel
zu veschaffen und seine Kaufentscheidung zu erleichtern. So müssen z.B. Angaben
über Zutaten, Zusatzstoffe, Nährwerte, Hersteller bzw. Verpacker,
Mindesthaltbarkeitsdatum oder aber zum Verbrauchsdatum gemacht werden.
Dabei wird hier unterschieden zwischen obligatorischen und fakultativen Angaben.
Obligatorische Angaben, sind diejenigen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, wie z.B.
Verkehrsbezeichnung, Hersteller bzw. Verpacker oder das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Fakultative Angaben dagegen sind diejenigen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind,
allerdings vom Hersteller angegeben werden können, um z.B. dem Verbraucher
Zubereitungstipps oder genauere Nährwertangaben mit auf den Weg zu geben.
Auch lose Ware, d.h. unverpackte Ware muß ordentlich gekennzeichnet werden.
Wie das Ganze zu erfolgen hat und wie die Regelungen allgemein gehalten werden
können in der LMKV nachgelesen werden.
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